1. Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige - Lieferungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen / Listungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenreden. Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
3. Preisstellung
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Alle Preise gelten gelten für einen Originalverpackung laut Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Abweichende Bestellungen runden wir auf Originalverpackungen zu Listenpreisen auf. Alle darüber hinausgehenden Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Maßgebend sind dann die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
4. Lieferung
sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir "ab Werk". Die Lieferzeit gilt als annährend vereinbart. Auch wenn eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit vereinbart ist, liegt noch kein Fixgeschäft im Sinne von §376 Abs.1 HGB vor. Im übrigen bedürfen Liefertermine oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungs- wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Kriegs - ,Umwelt -,
Betriebs oder Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel, Verfügungen höheren Ortes - haben wir auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Partner hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Anfang und Ende von Hindernissen der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind - soweit handelsüblich- zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Versand
Jeglicher Warenversand geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport führende Person übergeben worden ist. Die Wahl des Versandweges ist uns überlassen.
6. Gewährleistung und Haftung
Sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für Waren die im neutralen Direktversand an die Kunden unserer Partner geliefert wurden.
Liegt ein Sachmangel vor, kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für uns möglich ist und auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann § 439 Abs. 1 + 3 BGB. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehl, so ist der Käufer berechtigt gemäß § 437 BGB wahlweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz nach gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu.
7. Zahlungen/Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen werden innerhalb von 10 Tagen netto fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB berechnet. Der Zinssatz beträgt bei Unternehmergeschäften 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Zahlungsverzug erfolgt bis zur Begleichung der Rechnung keine weitere Lieferung an den Käufer. Wir machen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Rechnungen des Käufers von unserem Zurückhaltungsrecht Gebrauch. Darüber hinaus behalten wir uns die Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor.
Zahlungsweise: Zahlungen werden in Bargeld, Bank, Giro oder Postschecküberweisungen entgegengenommen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages ( einschließlich Mist) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs - oder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenene Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; jedoch sind wir auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt sind.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
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